Ein Beruf der neuen Zeit!
Und Spaß zu haben mit Hund ist die Grundvoraussetzung für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung.
Erlaubt ist alles, was Freude bringt und keinem schadet.
Die Ausbildung kann als Vorbereitung für die Überprüfung durch das Veterinäramt gesehen werden.
ERLAUBNISPFLICHT FÜR HUNDETRAINER/INNEN
Seit dem 01.08.2014 besteht eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundetrainer. Hierbei soll sichergestellt werden, dass ein Hundetrainer über die notwendige Sachkunde verfügt und Hunde tierschutzgerecht ausgebildet werden.
Dies begrüßen wir auf jeden Fall.
Allerdings ist die Umsetzung von Veterinärsamt zu Veterinärsamt unterschiedlich.
Aus diesem Grund ist es sehr unterschiedlich gehandhabt, ob die Ausbildung von Canisland anerkannt ist oder nicht.
Dies bitte bei Ihrem zuständigen Veterinärsamt erfragen.
Sie bekommen in der Ausbildung alle Infos, die Sie für die Überprüfung beim Veterinärsamt benötigen.
Hier zwei interessante Seiten, worüber Sie sich über die §11 Genehmigungen selbst einen Einblick verschaffen können.
https://www.tierrecht-anwalt.de/sachkundenachweis-hundetrainer/sachkunde-erlaubnis-11-tschg.html
Aus Gründen der Lesbarkeit wählen wir in unseren Texten die männliche Form. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Info-Telefon und Anmeldung unter:
Tel.: 07227 - 993 9932
Fax: 07227 - 993 9936
mail: info@canisland.de
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Mensch und Hund auf einer Welle
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