ausbildungsbedingungen

verträge sind zum vertragen da


Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Online-Anmeldeformular, E-Mail, Fax oder Post).

Die Seminarplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anmeldungen vergeben. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtend verbunden. 14 Tage nach Versenden der Bestätigungs-E-Mail sind die Startkosten fällig, danach die Raten bzw. die komplette Teilnahmegebühr, nach Terminangaben. Sie erhalten von uns eine Rechnung. Teilnahmegebühren sind reine Seminarkosten. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

 


Bei Nichterscheinen zum Seminar/Ausbildung ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bricht ein Teilnehmer, welcher sich für die Ratenzahlung entschieden hat, die Ausbildung ab, wird der Restbetrag mit dem Abbruch der Ausbildung sofort fällig.
Ein Ersatzteilnehmer kann zu Beginn der Ausbildung nach Rücksprache mit Canisland® GbR gestellt werden. Sollten wir gezwungen sein, das Seminar/die Ausbildung als Lehrgang abzusagen, zahlen wir die volle Einzahlung zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Eine Kündigung seitens der Veranstalter kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Teilnehmer nicht die erforderlichen Richtlinien der Trainer befolgt oder seinen vereinbarten Zahlungen nicht nachkommt. Selbstverständlich erfolgt eine Kündigung immer erst nach einem persönlichen Gespräch mit dem Teilnehmer.


Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist es notwendig, dass den Anweisungen des Canisland®-Teams Folge geleiset wird. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seinen Hund, sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Ausbildung und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Die Seminarleitung schließt jegliche Haftungsansprüche bei Unfällen, Schäden, Verlusten u. a. aus. Für Sach- und Personenschäden, die durch teilnehmende oder mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der Hundehalter und/oder Eigentümer. Die Kursteilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Die Teilnahme am Unterricht findet auf eigene Gefahr und Verantwortung statt.

Durch das Bezahlen der Prüfungsgebühr ist lediglich die Teilnahme an der Prüfung gesichert, nicht das Bestehen der Prüfung! Wird die Prüfung ganz oder teilweise nicht bestanden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit die Prüfung frühestens beim nächsten Prüfungstermin zu wiederholen (maximal zwei Mal). Es muss nur der Teil wiederholt werden, welcher nicht bestanden wurde.


Hunde können selbstverständlich zum Unterricht mitgebracht werden, wenn sie den Ablauf des Unterrichts nicht stören.
Voraussetzung hierfür ist eine bestehende und gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie eine aktuelle Tollwutschutzimpfung des Hundes. Die mitgebrachten Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten sein. Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit Canisland® mitgebracht werden. Ebenso wichtig ist, dass die Hunde für eine angemessene Zeit alleine bleiben können (bitte daran denken, dass sich schon bei einer geringen Außenwärme  das Innere des Autos sehr schnell erhitzt). Somit ist es unabdingbar, dass eine Vorrichtung im Auto vorhanden ist, dass der Hund ohne Schäden eine Weile darin verbleiben kann, (z. B. Hundeschutzgitter, Transportbox, …).


Die Ausbildung hat u. a. Selbsterfahrungscharakter und ist nicht als Therapie für die mitgebrachten Hunde zu sehen. Es besteht keinen Anspruch darauf, dass nach der Ausbildung die Hunde komplett therapiert sind.  Der/die Teilnhemer/In erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche im Rahmen der Ausbildung von ihm/ihr gemacht wurden, veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Honorar entsteht dabei nicht.  


Auch Referenten sind nur Menschen:

Falls ein Referent der Canisland®-Hundetrainerausbildung kurzfristig die Ausbildung nicht leiten kann, versuchen wir, Themenbereiche vorzuverlegen oder einen adäquaten Ersatz zu besorgen. Ist dies jedoch nicht möglich, wird der ausgefallene Ausbildungsteil zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin dafür wird baldmöglichst bekannt gegeben. 


Aufgrund von Änderungen bei Verordnungen und Gesetzten, wie z. B. aktuell die stetig ändernden Corona-Verordnungen, kann es erforderlich sein, dass die Ausbildung nicht im Präsenzunterricht stattfinden darf. Dann behält sich Canisland® GbR vor, diesen Unterricht online abzuhalten.


Während der Ausbildung ist es nicht gestattet weder Ton- noch Filmaufzeichnungen zu machen.


Stillstand ist Rückschritt - Veränderung ist Fortschritt

 

Unsere Ausbildung unterliegt immer wieder Veränderungen und Verbesserungen. So behalten wir uns vor, Änderungen im Plan durchzuführen, die jedoch auf das Gesamtziel der Ausbildung keinen Einfluss haben werden.